Terrassenüberdachung – Baugenehmigung von vielen Faktoren abhängig
Eine Terrassenüberdachung ist nicht grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Ob Sie einen Bauantrag stellen müssen, ist von Ihrem Bundesland, dem Dach-Ausmaß und dem Baugebiet, in dem Sie wohnen, abhängig. Wenn Sie Masson für die Planung und Errichtung Ihrer Terrassenüberdachung beauftragen, können Sie all diese bürokratischen Aufgaben abgeben – an unsere Architekten. Sie arbeiten tagtäglich mit den zuständigen Behörden zusammen, kennen sich mit den Anforderungen der jeweiligen Region aus und nehmen Ihnen diese Vorarbeiten zur Terrasse gern ab.
Baugenehmigung Terrassenüberdachung - Baurechtliche Vorgaben
Im Gegensatz zu einer ausfahrbaren Markise als Terrassenüberdachung ist das Terrassendach aus Aluminium eine Baumaßnahme an einem bestehenden Gebäude und fällt damit unter die genehmigungspflichtigen Bauten.
Da Baurecht Landesrecht ist, gibt es je nach Bundesland auch sehr verschiedene Regelungen zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung. Es ist z.B. auch möglich, dass Sie keine Genehmigung zum Bauen benötigen, weil das Dach bestimmte Höchstmaße nicht überschreitet. Es wird aber noch komplizierter: Relevant für den Bauantrag sind auch das bundesweite Planungsrecht, Vorschriften des Baunebenrechts sowie Nachbarrechte.
Bevor es also an den Bau der Überdachung geht, müssten Sie nicht nur zahlreiche Genehmigungen einholen, sondern sich zunächst erkunden, ob Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt und wenn ja, welche Anträge Sie wo stellen müssen. Mit Masson können Sie sich diesen Aufwand zur einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung sparen.
Bürokratie zu Terrassenüberdachung und Baugenehmigung – Masson übernimmt das für Sie
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die Erstellung sämtlicher Unterlagen, die für das Bauen der Terrassenüberdachung erforderlich sind, und kümmern uns natürlich auch um alle Informationen bzw. Genehmigungen, die im Zuge des Baus relevant sind. Da unsere Architekten ständig mit Baubehörden in Kontakt stehen, wissen sie, was in welchem Bundesland gefordert ist und können sich schnell um die notwendigen Dokumente kümmern. Zudem übernehmen wir für Sie Nachforderungen der Baubehörden, z.B. die Einreichung von Lageplänen, und reagieren entsprechend auf Behörden-Rückfragen.